Reviewer
Bevor bei Geocaching.com, Terracaching.com oder Navicache.com ein Cache veröffentlicht wird, muss dieser erst von einem Reviewer begutachtet werden (to review = begutachten). Dabei wird geprüft, ob der Cache den Richtlinien der jeweiligen Seite entspricht. Dabei wird z.B. festgestellt, ob der Cache nicht zu nahe an anderen Caches liegt oder die Typisierung richtig ist. Sollte es keine Beanstandungen geben wird der Cache freigeschaltet, ansonsten meldet sich der Reviewer beim Besitzer des Caches.
Bei Geocaching.com wird diese Aufgabe durch ehrenamtliche Reviewer übernommen. Für die in Deutschland gelisteten Caches sind einunddreißig Reviewer tätig. Diese sind 2, Anhalto, ApproV, bosko biati, Beppo Strassenkehrer,Charlie-Chan, Don Rocbeer, Earl Silas, EARTHoto, eigengott, fortwo, Fritz-aus-Bayern, GC-Knecht, Geo-Imp, Geopolizei, ground control, James Bond, Kanne und Siki, Maxwell-Smart, Miss Undercover, OnkelFedja, Pan Tau, Peter Puffin, ruhrviewer, Servatius Sebaldus, Sissi Voss, stash-lab, StoerteBreker, tabula.rasa, Tschudo Judo, Tupperman, z.mielinski.
Für die deutschen Reviewer gibt es eine Historie.
Für die in der Schweiz gelisteten Caches sind Antefix, El Krawallo und Karin und Dominik und SwissGeocache zuständig. Für die in Österreich gelisteten Caches sind Tafari und pupSino und zuständig.
Die deutschen Reviewer haben eine gemeinsame Webseite mit Checkliste, Hinweisen und Tricks und Tipps.
Bei Terracaching.com wird ein Cache dagegen von den zwei Sponsoren des Besitzers des Caches überprüft, womit fast jeder Benutzer auch Reviewer ist.
Früher wurden die Reviewer als "Approver" bezeichnet, eine Bezeichnung, die gelegentlich noch verwendet wird. Damit wird auch eine andere Haltung zum Ausdruck gebracht. Die Bedeutung von "Approve" geht in Richtung "Genehmigung", "Review" in Richtung "Durchsicht". Mit Review wird also stärker zur Ausdruck gebracht, dass nicht der "Reviewer" sondern der Owner für den Cache verantwortlich ist.
Nachdem der Cache freigegeben wurde, kann die Cachebeschreibung allerdings weiterhin bearbeitet werden, ohne dass eine erneute Freigabe notwendig wird.
